Allgemein

Lizenzrichtlinien

DWWV Lizenzrichtlinien

L I Z E N Z R I C H T L I N I E N

des Deutschen Wasserski- und Wakeboardverbandes (DWWV)

1. Allgemeines
1.1 Alle Aktiven, die in bzw. auch für Deutschland an einem Barfuß-, Hydrofoil-, Wasserski (Boot und Seilbahn), Wakeboard-, Wakeskate- oder einem int. Racing-Wettbewerb von mindestens regionalem Rang (u.a im Rahmen der Rankinglists) teilnehmen wollen, benötigen eine Läuferlizenz des DWWV. Einzig für Wettkämpfe auf Vereinsebene (Vereinsmeisterschaften) wird keine Lizenz des DWWV benötigt. Bei Nichteinhaltung erfolgt keine Meldung zu einem Wettkampf oder eine Startgenehmigung.

1.2 Starten Aktive ohne gültige Lizenz werden Sie automatisch solange für Wettkämpfe gesperrt, bis die Lizenz beantragt wurde. Die Sperre beträgt allerdings mindestens 4 Wochen.

1.3 Die Lizenzen müssen von den Mitgliedsvereinen des DWWV –mit dem offiziellen Vordruck- beantragt werden. Vereine mit einem Zugang zum Vereinsbereich auf der Homepage des DWWV können ihre Lizenzen eigenständig beantragen. Eine Vereinsmitgliedschaft der Aktiven bei einem Verein, der im DWWV Mitglied ist, ist deshalb Grundvoraussetzung für ein Wettkampfstartrecht.

1.4 Folgende Daten sind bei der Lizenzmeldung als Mindestangaben notwendig: Name, Vorname, vollständiges Geburtsdatum, Sparte(n)/Disziplinen(n), ggf. Angabe ob eine Int. Wakeboard-Lizenz erwünscht ist, Vereinsname, Einzugsermächtigung zum Einzug der Lizenzgebühr.

1.5 Die Lizenzen werden in Form einer ständig aktualisierten Liste auf der Homepage des DWWV veröffentlicht.

1.6 Die Ausrichter der Wettkämpfe sind verpflichtet, die Lizenzen der bei Ihren Wettkämpfen startenden Aktiven zu überprüfen und Starter ohne Lizenz an den DWWV und die eingesetzte Jury zu melden. Die Jury entscheidet, ob die Veranstaltungsrichtlinien des jeweiligen Ressorts angewendet werden. Erreichte Ergebnisse von Aktiven ohne Lizenz werden nicht auf den Ergebnislisten nationaler Wettkämpfe und der Bestenliste des DWWV geführt.

2. Meldeschluss /Nachmeldungen
Meldeschluss für Lizenzen ist der 30. April des laufenden Jahres. Nachmeldungen sind gegen eine Nachmeldegebühr von 10€ je beantragter Lizenz möglich.

3. Altersklassen und Lizenzgebühren (1.1. ist Stichtag)
- Kind (U15): 10€
- Jugend (U18): 15€
- Offene Klasse(18 und älter): 25€
- Disabled 10€

4. Vereinswechsel
4.1 Vereinswechsel sind bis 1 Woche vor dem ersten Wettkampf der jeweiligen Disziplin möglich, wenn beide Vereine und der betr. Aktive sich einigen. Ansonsten verbleibt das Lizenzrecht beim alten Verein. Für diesen Vereinswechsel zahlt der neue Verein noch die Nachmeldegebühr.

4.2 Während der laufenden Saison sind Vereinswechsel nicht mehr möglich. Die einzige Ausnahme hierzu ist, dass der betreffende Verein sich auflöst oder es aus einem anderen Grund unmöglich für den Aktiven ist, weiter für den betreffenden Verein zu starten. Dies ist entsprechend zu begründen.

5. Doppel-Lizenzen
Ein Aktiver kann, wenn er in zwei Sparten (z.B. Seilbahn und Boot) an Wettkämpfen teilnimmt, für jede Sparte bei einem anderen Verein eine Lizenz beantragen. Für beide Lizenzen ist die jeweilige Lizenzgebühr zu zahlen.

6. Zuständigkeiten
Die Lizenzangelegenheiten und diese Richtlinien werden vom DWWV-Präsidium entschieden und ggf. geändert.

Berlin, den 31.10.2009
Dr. Günter Kuhnt, DWWV-Präsident